Mit kraftvoller E-Performance und einer fließenden Silhouette schafft der neue ID.5 eine moderne Symbiose aus SUV und Coupé. „Over-the-Air“ updatefähig und bereit, elektrische Mobilität neu zu definieren.
Stromverbrauch, kWh/100 km: kombiniert 14,6; CO₂-Emissionen, g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse A+++*
Lackierung: Mondsteingrau/Schwarz
Ausstattung: Multifunktionslenkrad mit Touch-Bedienung, Automatische Distanzregelung ACC "stop & go", mit Geschwindigkeitsbegrenzer, Einparkhilfe - Warnsignale bei Hindernissen im Front- und Heckbereich, App-Connect inkl. App-Connect Wireless für Apple CarPlay und Android Auto, Digitaler Radioempfang DAB+, Sprachbedienung, Telefonschnittstelle,Klimaanlage "Climatronic" mit Aktiv-Kombifilter und Standklimatisierung, LED-Scheinwerfer mit automatischer Fahrlichtschaltung, 4 Leichtmetallräder "Hamar" 8 J x 19 in Schwarz, Oberfläche glanzgedreht, CCS-Ladedose, Ladekabel Mode 3 Typ 2, 16 A u. v. m.
2) Mit Stand vom 03.01.2022 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2022 zugelassen wird. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bei einem BAFA-Nettolistenpreis von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 derzeit Euro 7.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 5.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.500 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Anträge auf Förderung mit einem verdoppelten Bundesanteil (Innovationsprämie) müssen beim BAFA spätestens bis zum 31.12.2022 gestellt werden. Die Gewährung des Umweltbonus beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025. Auf die Gewährung des Umweltbonus besteht kein Rechtsanspruch. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns oder unter www.bafa.de.
3) Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns. Angebot gilt nur solange der Vorrat reicht. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Es gelten die Merkmale des deutschen Marktes.